Unsere Schulordnung

Unsere Schulordnung

I. Grundsätze unserer Schule
II. Ordnungsrahmen
III. Vereinbarung

I. Grundsätze unserer Schule

1. Würde
Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar.
Dies gilt für Schüler(innen), Lehrer(innen), sonstige Mitarbeiter(innen) und auch Gäste.

2. Gelingen
Jede(r) ist für das Gelingen von Unterricht und Schule verantwortlich. Jede(r) Schüler(in), Lehrer(in) hat sich so zu verhalten, dass er mit seiner Teilnahme am Unterricht gewährleistet, dass jede(r) Schüler(in) die bestmögliche Förderung bzw. Forderung gemäß seiner Fähig- und Fertigkeiten erhalten kann.

3. Freiheit und Verantwortung
Die Schule gibt Freiheit in dem Maße, in dem Verantwortung getragen werden kann.
Wer mitentscheiden will, muss auch Verantwortung übernehmen.
Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.

4. Soziales Handeln
Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Jede(r) behandelt Mitschüler(innen), Lehrer(innen) so wie man selbst behandelt werden möchte und leistet Hilfe dort, wo sie benötigt wird.

5. Kritik / Streit
Konstruktive Kritik in adäquater und angemessener Form ist erwünscht. Wer kritisiert, sollte sich auch im Klaren darüber sein, was mit dieser Kritik verbessert werden kann bzw. soll. So hilft Kritik allen.

6. Unsere Räume
Wir gestalten unseren Arbeitsplatz „Schule“ so, dass wir uns gerne in den Räumen aufhalten. Jede Klasse sollte ihren Klassenraum so gestalten, dass sich dort jeder wohlfühlen kann und dadurch das Lernen gefördert wird. Darüber hinaus sind die Flure und die Pausenanlagen zu pflegen und zu gestalten. Mit Einrichtungen wird sorgfältig umgegangen und Müll wird vermieden bzw. getrennt soweit es geht.

7. Dienst für die Gemeinschaft
Jede(r) übernimmt Aufgaben für die Gemeinschaft. Im alltäglichen Schulablauf sind viele kleine Aufgaben zu erledigen. Es ist nur gerecht, wenn sich alle an diesen Aufgaben beteiligen.

8. Lernen
Jede(r) ist für das Lernen selbst verantwortlich, die anderen können dabei nur helfen. Lehrer(innen), wie auch Bücher, Filme usw. können nur Anregungen und Hilfestellungen geben.

9. Unterricht
Der Unterricht ist so anzulegen, dass er möglichst viele Lernaktivitäten ermöglicht.

Die pädagogische, fachliche und methodische Fortbildung ist eine Verpflichtung für jeden Lehrer(in). Daraus erwächst für jeden Schüler(in) die Verpflichtung, dass er sich mit seiner Teilnahme am Unterricht so verhält, dass jede(r) Schüler(in) seinen Fähig- und Fertigkeiten gefördert bzw. gefordert werden kann.

10. Ich
Jede(r) sollte darauf achten, offen für andere zu sein, und, wenn es nötig ist, für andere einzutreten (Zivilcourage). Für Schüler(innen) gilt, dass sie sich im Laufe der Schulzeit zu Menschen mit Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen entwickeln, die auch eigene Standpunkte und Meinungen vertreten, andere verstehen und achten können.

11. Zusammenarbeit
Unsere Schule braucht Vertrauen und die Mitarbeit der Eltern, Schüler(innen) und Lehrer(innen). Offene Gespräche und vielfältige Formen von Zusammenarbeit aller Beteiligten unserer Schule sind nötig, um beste Lernbedingungen zu schaffen.

12. Wir alle
Gemeinsame Veranstaltungen (z.B. Feste, Bazare, Versammlungen etc.) sind feste Bestandteile des Schullebens.

13. Veränderungen
Die Zeiten ändern sich und eine Schule kann nicht gleich bleiben.
Die Strukturen der Schule und ihre Regularien ändern sich im Laufe der Zeit.


II. Ordnungsrahmen

1. Missbrauch
Jeglicher Missbrauch, der aus den Grundsätzen der Schulordnung erwächst, kann durch folgende Maßnahmen geahndet werden:

  • mdl. Ermahnung bzw. Verweis
  • schriftl. Vermerk im Klassenbuch = Rüge (mdl. oder schriftl. Mitteilung an die Eltern)
  • schriftl. Tadel als C-Vermerk im Klassenbuch (schriftl. Mitteilung an die Eltern)
  • schriftliche Abmahnung
  • befristeter Schulverweis
  • fristloser Schulverweis

Die genannten Maßnahmen richten sich nach dem Grad der Verstöße. Mehrere Ermahnungen bzgl. des gleichen Verstoßes führen zu einer Rüge, wobei drei Rügen zu einem Tadel umgewandelt werden können.

2. Fehlzeiten/ Verspätungen
Bei allen Unterrichtsversäumnissen ist eine telefonische oder schriftliche Entschuldigung ab dem 2. Tag der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ab dem 3. Fehltag ist unbedingt ein ärztliches Attest der(m) Klassenlehrer(in) vorzulegen. Eine Verspätung ab 15 Minuten gilt als ganze Fehlstunde. Für die Sekundarstufe II gilt eine 25%-Klausel, d.h., dass ein Kurs als nicht belegt gilt, wenn die/der Schüler(in) 25% und mehr nicht am Fachunterricht teilgenommen hat (= 0 Punkte)! Bei begründeten Fehlzeiten kann eine Einzelfallentscheidung erfolgen.

Schüler(innen) der Sek. I sind verpflichtet unentschuldigte Fehlzeiten nachzuholen.
Schüler(innen) der Sek. II sind verpflichtet unbegründete Fehlzeiten nachweislich selbständig nachzuarbeiten.

3. Freistellungen
Freistellungen vom Unterricht können nur in nicht zu vermeidenden Ausnahmefällen durch die vorherige Absprache mit der Schulleitung und die/den Klassenlehrer(in) erfolgen. Ein schriftlicher Antrag ist rechtzeitig einzureichen!

4. Schulgelände
Die Pausenhalle bzw. der Schulhof dürfen vor Vollendung des 18. Lebensjahres und vor Eintritt in die Oberstufe während der offiziellen Unterrichtszeiten nicht verlassen werden. Ausnahmen bedürfen der jeweiligen Genehmigung der/des Klassenlehrers(in), in Abwesenheit dieser der Schulleitung.

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres und vor dem Besuch der Oberstufe ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Schüler(innen), die rauchen, haben darauf zu achten, nur in den dafür vorgesehenen Raucherzonen zu rauchen und keine Kippen auf dem Schulhof bzw. -gelände liegen zu lassen.

5. Sonstiges
Essen und Trinken ist auf die Pausen zu beschränken. Speisen und Getränke sind in der Pausenhalle einzunehmen. Kaugummi kauen ist im Hinblick auf eine deutliche Sprache und aus Höflichkeit nicht gestattet. Handys, Scalls, Walkmans etc. sind vor Betreten des Schulgebäudes abzuschalten, ansonsten werden diese Geräte im Sekretariat hinterlegt und können nach Unterrichtsende abgeholt, im Wiederholungsfalle von den Eltern entgegengenommen werden. Mützen und Kappen sind ebenfalls vor Betreten des Schulgebäudes abzunehmen. Mit Türen, Schränken, Schlüsseln oder sonstigen Gegenständen die zum Inventar der Schule gehören wird pfleglich umgegangen. Bei Schäden die mutwillig entstehen, sind die Eltern haftbar.


III. Vereinbarung

zwischen

Name __________________________ Klasse _____

und

Freie Privatschule NRW
Ganztagsschule GmbH.

Ich habe das Recht

  1. auf einen geordneten Unterricht,
  2. Kritik an Zuständen oder Menschen (Lehrer(innen), Schüler(innen) angemessen zu äußern,
  3. von Lehrern(innen)vertrauensvoll, fair und höflich behandelt zu werden,
  4. auch außerhalb der Zeugnisse Rückmeldungen zu meinen Leistungen zu bekommen,
  5. angstfrei in der Schule und der Klasse leben und lernen zu können,
  6. auf die Einhaltung des Klassenarbeitsplanes und die pünktliche Rückgabe von Klassenarbeiten,
  7. auf regelmäßige Pausen und die Einhaltung der Pausenzeiten,
  8. Hilfen, Anregungen und Denkanstöße für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Phänomenen der Gegenwart und der Zukunft in Anspruch zu nehmen,
  9. meine Interessen durch den Vertrauenslehrer oder die Schülermitverwaltung vertreten zu lassen

Ich habe die Pflicht

  1. Lehrer(innen)-Anweisungen zu folgen,
  2. pünktlich zum Unterricht zu erscheinen,
  3. regelmäßig und gewissenhaft am Unterricht teilzunehmen und bei Unterrichtsversäumnissen ab dem 2. Tag eine Erklärung bzw. Entschuldigung vorzulegen,
  4. Kritik so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht herabgewürdigt oder verletzt wird,
  5. mit Mitschülern(innen) und Lehrern(innen) ehrlich, höflich und fair umzugehen,
  6. keine Gewalt anzuwenden,
  7. die Verantwortung für eine saubere Schule mitzutragen,
  8. das Konsumieren, Mitführen oder gar Propagieren und Weitergabe von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen in der Schule völlig zu vermeiden
  9. Waffen nicht mit in die Schule zu nehmen

_______________________________________
Datum Unterschrift

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